Das Parlament
12.10.2001
http://www.das-parlament.de/41-42-2001/aktuelle_ausgabe/p-a-91.html#
Besatzungsrecht
bis zuletzt
Die alliierten
Militärmissionen in Deutschland
Gunter Holzweißig
Im Londoner
Abkommen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges vom 14. November
1944 über die nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands zu
installierenden militärischen Kontrolleinrichtungen wurde beschlossen:
Jedem Oberbefehlshaber werden in seiner Besatzungszone für Verbindungsaufgaben
Vertreter des Heeres, der Marine und der Luftwaffe der drei anderen Oberbefehlshaber
beigegeben.
Erst nach langwierigen,
separat geführten Verhandlungen einigten sich die Besatzungsmächte
1946/47 über die Einrichtung von Militärmissionen der Amerikaner,
Engländer und Franzosen in Potsdam und der Sowjets in den westlichen
Besatzungszonen. Dort befanden sich die sowjetischen Militärmissionen
nach mehreren Umzügen die längste Zeit in Bünde (Westfalen),
Frankfurt am Main und Baden-Baden.
Noch vor der
Ratifizierung des so genannten "2+4 Vertrages" erklärten die Außenminister
der drei Westmächte und der Sowjetunion am 1. Oktober 1990 in New
York, "die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf
Berlin und Deutschland als Ganzes" bis zum Inkrafttreten des Vertrages
für ausgesetzt. Dies galt auch für das Besatzungsrecht sowie
alle diesbezüglichen vierseitigen Vereinbarungen, so dass die alliierten
Militärmissionen in der Bundesrepublik und in Potsdam bis zum Jahresende
1990 aufgelöst wurden.
Die Rechtshistorikerin
Dorothee Mußgnug betont in der Einleitung zur Geschichte der Militärmissionen,
ihre Darstellung könne auf Grund der noch zu schmalen Quellenbasis
keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Dies liegt übrigens
nicht nur an der Unzugänglichkeit diesbezüglicher sowjetischer
Akten, sondern auch an der nach wie vor restriktiven Praxis westlicher
Regierungen.
Was Realität war
Dennoch gelang
der Verfasserin ihr Vorhaben, einen "kleinen Teil deutscher Verfassungswirklichkeit"
am Beispiel der Tätigkeit der Militärmissionen aufzuzeigen. Belege
für die durch ihre jeweiligen Bündnispartner eingeschränkte
Souveränität der Bundesrepublik und DDR bietet sie in Hülle
und Fülle - und dies nicht nur für die Zeit vor 1955, dem Jahr
des Inkrafttretens des Deutschlandvertrages und Vertrages über die
Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR.
Weder die Westmächte
noch die Sowjetunion waren bereit, in Fragen der Stationierung ihrer Streitkräfte
in Deutschland mit offenen Karten zu spielen. So erhielt beispielsweise
die Bundesregierung nicht die Texte der Abkommen über die Einrichtung
der sowjetischen Militärmissionen auf dem Territorium der Bundesrepublik.
Sowohl die Westmächte als auch die Sowjets verdeutlichten den beiden
deutschen Regierungen stets aufs Neue deren Nichtzuständigkeit für
die Kontrolle der Inspektionsfahrten der Angehörigen der Militärmissionen.
Bei besonderen Vorkommnissen hatte sich die deutsche Polizei zurückzuhalten
und lediglich die jeweils zuständigen alliierten Dienststellen zu
informieren. Die vier Mächte wiegelten Beschwerden deutscher Stellen
stets mit dem Hinweis ab, sie wollten der jeweils anderen Seite keinen
Vorwand für Vergeltungsmaßnahmen bieten.
Über die Glienicker Brücke
Nicht von ungefähr
ist das Kapitel über die Probleme der westalliierten Militärmissionen
in Potsdam am umfangreichsten ausgefallen. Dies liegt zum einen an der
erheblich größeren Anzahl von Vorfällen auf DDR-Gebiet,
bei denen auch Todesopfer zu beklagen waren, sondern auch daran, dass die
Verfasserin im größeren Umfang SED- und MfS-Akten auswerten
konnte.
Dabei zeigte
sich, mit welchem Nachdruck - wenn auch erfolglos - Ulbricht und später
Honecker auf die Sowjets einzuwirken suchten, die westlichen Militärmissionen
in Potsdam zu schließen. Aus den MfS-Akten geht hervor, wie Volkspolizei,
MfS und NVA gemeinsam unter Gewaltanwendung gegen Fahrzeugbesatzungen der
westlichen Missionen vorgingen, wobei 1984 ein französischer Fahrer
durch die von einem NVA-Lastwagen vorsätzlich herbeigeführte
Blockierung seines Fahrzeuges ums Leben kam. Im Jahr darauf wurde der amerikanische
Major Nicholson auf einer Erkundungsfahrt von einem sowjetischen Wachsoldaten
erschossen.
Dorthee Mußgnug
belässt es nicht bei der Darstellung solcher und anderer, meistens
glimpflich ausgegangener Zwischenfälle. Ihr gelingt es vielmehr in
anschaulicher Weise, bisher wenig bekannte verfassungsrechtliche sowie
innen- und außenpolitisch relevante gesamtdeutsche Aspekte am Beispiel
der Tätigkeit der alliierten Militärmissionen in Deutschland
transparent zu machen.
Dorothee Mußgnug:
Alliierte Militärmissionen
in Deutschland 1946-1990. Duncker & Humblot, Berlin 2001; 247 S., 78,-
Der Autor arbeitet als Zeithistoriker in Berlin vorrangig an Themen der
jüngsten deutschen Geschichte.